Page 40 - Kreuzfahrten-2022
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den Ver  anstalter führt. Hat der Reisende  mehr als den hiernach geschuldeten Be- trag gezahlt, ist der Mehr  betrag vom  Reise  veranstalter  zu  erstatten.  Der Ver- anstalter darf von dem zu erstattenden  Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstan- denen Verwaltungsaus  gaben abziehen. Er  hat dem Reisenden auf dessen Verlangen  nachzu  weisen, in   welcher Höhe Verwal- tungsausgaben entstanden sind.  8. Vertragsübertragung –    Ersatzreisende 8.1. Der Reisende kann inne















 stalters annehmen. Ohne fristgemäße  Erklärung des Reisenden gilt das Ange- bot des Veranstalters als angenommen.  Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB an-  zuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder  die Ersatzreise angenommen, so hat  der   Reisende Anspruch  auf  Minderung  (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatz- reise nicht mindestens gleichwertig ist.  Ergeben sich durch die Änderung für den   Veranstalter geringere Kosten, so sind  dem   Reisenden die geringeren Ko









 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



 gemachten Angaben des Veranstalters  nach Ziff. 5.1. und insbesondere den  vereinbarten Vorgaben des Reisenden,  soweit nicht ausdrücklich anderes  vereinbart ist. Sie sollen in der Reise-    Reisebestätigung   und  anmeldung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.).  Außerdem ist dem Reisenden, sofern  nicht bereits in der Annahme des An- trags (Reisebestätigung – siehe oben  Ziff. 1.) bei Vertragsschluss    enthalten,  unverzüglich nach Vertragsschluss eine  vollständige















 trags nur bei Bestehen eines wirksamen   und Kundengeld  absicherungsvertrags Übermittlung des Sicherungsscheins    zulässig.  4.2. Nach Abschluss des   Reisevertrages  sind 15 % des Reisepreises zu zahlen,  soweit die Parteien keine abweichen- de ausdrück  liche Vereinbarung treffen.  Für Fluss- und Seekreuzfahrten gilt eine  erhöhte Anzahlung von 20% des Reise-  preises. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung  frühestens drei Wochen vor Reisebe- ginn Zug um Zug gegen














 sonstigen Erklärungen als vermittelt be- zeichneten zusätzlichen Nebenleistungen  (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind  wir nicht Veranstalter, sondern lediglich  Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Ver- mittler haften wir insofern grundsätzlich  nur für die Vermittlung (einschließlich von  uns zu vertretender   Buchungsfehler nach  § 651x BGB), nicht jedoch für die ver- mittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675,  631 BGB). Unsere vertragliche Haftung  als Vermittler is























 1. Abschluss des    Pauschalreisevertrages 1.1. Reiseanmeldungen können münd- lich,   telefonisch, durch E-Mail, SMS oder    erfolgen. Der Reisevertrag soll mit   Fax  den Formularen des Reiseveranstalters   Reisebestätigung)  (Reiseanmeldung und  einschließlich sämtlicher Abreden, Neben- abreden und Vorgaben des Reisenden  geschlossen werden. Bei Vertragsschluss  erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder  SMS etc. die Reisebestätigung, die auch  als Bestätigung des Ver






 48  Ergänzende Informationen und weitere Angebote unter www.meissen-tourist.deErgänzende Informationen und weitere Angebote unter www.meissen-tourist.de  Ergänzende Informationen und weitere Angebote unter www.meissen-tourist.deErgänzende Informationen und weitere Angebote unter www.meissen-tourist.de  der   sei.  49
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