Page 40 - Kreuzfahrten-2022
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den Ver anstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Be- trag gezahlt, ist der Mehr betrag vom Reise veranstalter zu erstatten. Der Ver- anstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstan- denen Verwaltungsaus gaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzu weisen, in welcher Höhe Verwal- tungsausgaben entstanden sind. 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende 8.1. Der Reisende kann inne
stalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Ange- bot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB an- zuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatz- reise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Ko
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reise- Reisebestätigung und anmeldung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des An- trags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige
trags nur bei Bestehen eines wirksamen und Kundengeld absicherungsvertrags Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichen- de ausdrück liche Vereinbarung treffen. Für Fluss- und Seekreuzfahrten gilt eine erhöhte Anzahlung von 20% des Reise- preises. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebe- ginn Zug um Zug gegen
sonstigen Erklärungen als vermittelt be- zeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Ver- mittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die ver- mittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler is
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages 1.1. Reiseanmeldungen können münd- lich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder erfolgen. Der Reisevertrag soll mit Fax den Formularen des Reiseveranstalters Reisebestätigung) (Reiseanmeldung und einschließlich sämtlicher Abreden, Neben- abreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Ver
48 Ergänzende Informationen und weitere Angebote unter www.meissen-tourist.deErgänzende Informationen und weitere Angebote unter www.meissen-tourist.de Ergänzende Informationen und weitere Angebote unter www.meissen-tourist.deErgänzende Informationen und weitere Angebote unter www.meissen-tourist.de der sei. 49