Fit für den Re-Start im Hotel
Die DER Touristik bestehend aus den Marken (DERTOUR – JAHN Reisen – ITS – MEIERS Weltreisen & ADAC Reisen) unterstützt Hotelpartner weltweit bei der Wiedereröffnung. Drei-Phasen-Konzept sorgt für höchste Sicherheit von Gästen und Personal!
Detailliertes Präventionskonzept
Höchstes Ziel ist es, den Reisegästen einen unbeschwerten Urlaub durch maximale Sicherheit zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die DER Touristik ihre Hotelpartner weltweit mit einem detaillierten Präventionskonzept bei der Wiedereröffnung nach dem Corona-Lockdown und darüber hinaus. Hierzu wurde ein Drei-Phasen-Konzept entwickelt, mit dem Hoteliers selbstständig die strengen Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation WHO , der Europäischen Union und der nationalen Regierung erfüllen können.
Höchstes Sicherheitsniveau
Die Masse an internationalen Vorschriften und Informationen könnte den einzelnen Hotelier schnell überfordern, und so wurden die Kosten für die Erstellung & Entwicklung des umfassenden Konzepts für die Hotelpartner übernommen.
Mit dem Präventionskonzept werden die Hotels bestmöglich unterstützt, damit wir bald gemeinsam unser Reiseprogramm auf höchstem Sicherheitsniveau neu starten können.
Dauerhafter Schutz
Das Konzept „Restart im Hotel“ wurde unter Federführung des Krisen- und Gesundheitsmanagements mit Unterstützung des renommierten Analytik-Labors Kneißler erstellt. Es sieht drei Phasen vor:
Phase 1 sieht die Erstellung eines hotelspezifischen Präventionsplans vor. Damit prüft der Hotelier, ob er die Vorgaben der WHO, der EU und der nationalen Regierung für eine Wiedereröffnung erfüllt. Mitarbeiter-Schulungen und Notfallorganisation gehören dazu.
In Phase 2 werden die Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Infektionen umgesetzt. Hier geht es insbesondere um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in sensiblen öffentlichen Bereichen wie Restaurant, Spa und Fitnesscenter.
In Phase 3 erstellt der Hotelier sein Kontrollsystem mit einem Monitoring, Kommunikationskonzept und einer regelmäßigen Anpassung der Maßnahmen. So wird sichergestellt, dass die Maßnahmen dauerhaft greifen können.
Massnahmen im Paket
Als ein führender Reiseanbieter in Europa werden die Leistungsträger in der Touristik gezielt bei der Bewältigung der aktuellen Sondersituation unterstützt.
Dabei ist das Restart-Konzept für Hotels nur ein Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets für die Geschäftspartner der DER Touristik. Überdies wurde für unsere eigenen Hotels ein umfangreiches Hygienekonzept erstellt.
Guten Flug!
Am Abflughafen – Für die Abflughäfen empfehlen EASA/ECDC folgende Maßnahmen:
Vielerorts am Airport (z.B. an Eingängen, Toren und in Lounges)
finden sich gut sichtbare Informationen zu Covid-19 und hinsichtlich entsprechender Maßnahmen bzw. Verhaltensregeln (Schilder, Piktogramme, Screens etc.).
Das Tragen von Gesichtsmasken sollte für alle Passagiere und Personen innerhalb des Flughafens unbedingt berücksichtigt werden – mit Ausnahme von Fällen, in denen etwas anderes angegeben ist, z. B. bei Sicherheits- oder Grenzkontrollen. Die Fluggesellschaften sollten die Fluggäste im Vorfeld entsprechend informieren.
Nur Beschäftige und Personen, die auch tatsächlich fliegen, erhalten Zugang zum Airport. Die Flughafenbetreiber sollten den Punkt, der von Begleitpersonen nicht überschritten werden darf, klar signalisieren.
Derzeit wird an einigen Flughäfen empfohlen, Fiebermessungen vorzunehmen. Hier greifen grundsätzlich die nationalen Auflagen des jeweiligen Landes.
Neue Abstandsrichtlinien wurden erarbeitet. Hygienemaßnahmen wurden umgesetzt, die Frequenz von Reinigungsaktivitäten wurde erhöht.
Wenn Airport-Bedienstete von einem festen Standort aus mit Reisegästen interagieren, wie z. B. Check-in, Ticketing, Passkontrolle und Informationsschalter, sollten Vorkehrungen getroffen sein, die vor Atemtröpfchen schützen.
Fluggäste sollten von den Flughafenbetreibern angewiesen werden, die Nutzung von Flughafeneinrichtungen und -diensten (wie Läden, Cafeterien, Restaurants, Spielplätzen usw.) auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die Wiedereröffnung nicht wesentlicher Flughafendienste erfolgt schrittweise.
Die mögliche Einführung von Immunitätspässen wird von EASA und ECDC aufmerksam beobachtet.
An jedem Flughafen gibt es mindestens eine Person, die die Covid-19- Maßnahmen am Airport koordiniert und dafür auch Ansprechpartner ist. Aufgrund der pandemischen Lage kann sich nämlich schnell etwas ändern.
Passagieren, die sich nicht an die Präventionsmaßnahmen halten, kann der Zugang zum Flughafengebäude bzw. zum Flugzeug verweigert werden. Zusätzlich können auch Strafmaßnahmen verhängt werden.
Check-in und Boarding – Für Check-in und Boarding empfehlen EASA/ECDC folgende Maßnahmen:
Warteschlangen beim Check-in und Boarding sollten vermieden werden. Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber wurden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Insoweit gibt es individuelle, auf den jeweiligen Flughafen abgestellte Konzepte.
Reisegäste erhalten vor Reiseantritt Informationen über die jeweiligen Anpassungen an den Airports.
Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber sollten sicherzustellen, dass die empfohlene physische Distanz von 1,5 bis 2 Metern jederzeit eingehalten wird, insbesondere beim Einchecken, bei der Sicherheitskontrolle, beim Pre-Boarding und beim Boarding. Entsprechende Bodenmarkierungen und Wegweiser werden angebracht.
Fluggesellschaften sollten in Abstimmung mit den Flughafenbetreibern Maßnahmen ergreifen, um die Passagiere bei der Verwendung von Self-Check-In-Verfahren zu unterstützen.
Die direkte Berührung von Oberflächen wird auf das Nötigste reduziert, zum Beispiel durch mobilen Check-in und kontaktloses Boarding.
Sollte das Betreten des Flugzeuges über eine Einstiegsbrücke erfolgen, so erfolgt das Einsteigen reihenweise, beginnend mit der am weitesten von den Flugzeugtüren entfernten Reihen.
Wenn Busse beim Einsteigen verwendet werden, sollte eine erhöhte Menge von Fahrzeugen eingesetzt werden, um die physische Distanz der Passagiere zu gewährleisten.
Die Menge des in die Kabine mitgenommenen Handgepäcks sollte minimiert werden, um das Ein- und Aussteigen zu beschleunigen. Es sollte nicht mehr als ein Handgepäckstück pro Person erlaubt sein.
Von den Fluggästen muss eine „Passagierlokalisierungskarte“ (PLC) ausgefüllt werden, möglicherweise auch als Bestandteil des mobilen Check-ins.
Die Fluggesellschaften sollten in Abstimmung mit den Flughafenbetreibern einen kurzen Fragebogen zur Gesundheitsüberwachung in ihren Online-Check-in oder andere elektronische Mittel aufnehmen. Das Ausfüllen sollte innerhalb von 12 Stunden vor dem Flug abgeschlossen werden. Eine positive Antwort auf eine der Fragen sollte eine Bewertung auslösen, die auf dem gleichen Prinzip wie ein positiver Temperaturscan basiert.
Bitte beachten Sie stets die Informationen der Fluggesellschaften. Es kann zu Anpassungen kommen.
Im Flugzeug An Bord gelten eine strenge Handhygiene sowie Atemschutzetikette und Abstandsregeln. Während des Fluges sollte eine Gesichtsmaske getragen werden. Die Fluggesellschaften sollten eine ausreichende Anzahl von Gesichtsmasken an Bord mitführen, um den Fluggästen diese insbesondere auf Langstreckenflügen zur Verfügung zu stellen, für die die Gesundheitsbehörden möglicherweise einen Maskenwechsel verordnen werden.
Soweit dies möglich ist, sollten die Fluggesellschaften soweit wie möglich die physische Distanz zwischen den Fluggästen sicherstellen. Familienmitglieder und Einzelpersonen, die zusammen im selben Haushalt reisen, können nebeneinander sitzen. Es wird keine generelle Regelung dafür geben, dass der Mittelplatz frei bleiben muss.
Kann die physische Distanzierung nicht gewährleistet werden, sollten Fluggäste und Besatzungsmitglieder an Bord jeder zeit alle anderen vorbeugenden Maßnahmen, einschließlich einer strengen Handhygiene und Atemschutzetikette einhalten und eine Gesichtsmaske tragen. Hier greift die jeweilige Auflage des entsprechenden Abflug- und Ziellandes. Reisegäste werden von den Fluggesellschaften informiert.
Der Bordservice sollte auf ein Minimum reduziert werden.
Kein Verkauf von zollfreien oder anderen nicht wesentlichen Produkten an Bord.
Reduzierter Essens- und Getränkeservice.
Vorzug von vorverpackten und versiegelten Lebensmitteln sowie Dosengetränken.
Barzahlungen sollten vermieden werden.
Die Passagiere sollten verpflichtet werden, so weit wie möglich sitzen zu bleiben.
Warteschlangen vor Bordtoiletten sollten vermieden werden.
Die Fluggesellschaften sollen entsprechend Maßnahmen ergreifen.
Es gibt eine separate Crew-Toilette.
Die Fluggesellschaften werden aufgefordert, das Belüftungssystem der Kabine weiter anzupassen.
Die Fluggesellschaften sollten die Reinigung und Desinfektion ihres Luftfahrzeugs gemäß den EASA -Richtlinien durchführen.
Die Fluggesellschaften sollten den Fluggästen Orientierungshilfen für die Anwendung der Präventivmaßnahmen an Bord zur Verfügung stellen, insbesondere hinsichtlich Handhygiene (v.a. vor dem Essen oder Trinken und nach Benutzung der Toilette), der angemessenen Verwendung von Gesichtsmasken, der Atemetikette, der Begrenzung des Kontakts mit Kabinenoberflächen, des minimierten Bordservices und der Reduzierung des Einsatzes einzelner Luftversorgungsdüsen (so weit wie möglich).
Die Fluggesellschaften sollten in Abstimmung mit den Flughafenbetreibern und den örtlichen Gesundheitsbehörden des Ziels sicherstellen, dass vor der Landung eine „Passagierlokalisierungskarte“ (PLC) ausgefüllt wird. Dies sollte idealerweise in einem elektronischen Format erfolgen, das mehrere Lesemöglichkeiten unterstützt (z. B . QR-Code, mobile App usw.), beispielsweise als Teil des Check-in-Prozesses. Die Bereitstellung präziser Kontaktinformationen an Bord ermöglicht eine Kontaktverfolgung zur Pandemiekontrolle. Dies ist nur ein Beispiel: Die genauen Maßnahmen sind von Airline zu Airline unterschiedlich.
Am Zielflughafen Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften müssen auch am Zielflughafen sicherstellen, dass Abstandsregeln beim Aussteigen und beim Aufenthalt am Flughafen eingehalten werden. Hier werden je Flughafen verschiedene Modelle zur Abstandsregelung greifen. Individuelle Konzepte dazu wurden von Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften bereits umgesetzt und werden fortlaufend angepasst.
Die Fluggäste sollten von den Flughafenbetreibern angewiesen werden, die Präventivmaßnahmen jederzeit angemessen zu berücksichtigen, zum Beispiel durch gut sichtbare Abstandsschilder und Piktogramme (siehe auch „Am Abflughafen“).
Je nach den nationalen Bestimmungen sind möglicherweise thermische Screenings und Gesundheitstests erforderlich; Reisegäste werden dann vor Reiseantritt entsprechend informiert. Solche Maßnahmen hängen vom Pandemieverlauf im Zielland ab, und die Auflagen dazu können in der EU unterschiedlich sein.
Für ankommende Passagiere sollten Flughafenbetreiber in Abstimmung mit ihren nationalen Gesundheitsbehörden und den Fluggesellschaften sicherstellen, dass vor der Landung eine „Passagierlokalisierungskarte“ (PLC) ausgefüllt wird.
Die Fluggäste sollten von den Flughafenbetreibern beraten werden, die Nutzung von Flughafeneinrichtungen und -diensten auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das Tragen von Gesichtsmasken sollte für alle Passagiere und Personen auch am Zielflughafen unbedingt berücksichtigt werden.
Wenn Airport-Bedienstete von einem festen Standort aus mit Reisegästen interagieren, wie z. B. Check-in, Ticketing, Passkontrolle und Informationsschalter, sollten Vorkehrungen getroffen sein, die vor Atemtröpfchen schützen. Sollte das Verlassen des Flugzeuges über eine Brücke erfolgen, so erfolgt das Aussteigen reihenweise.
Wenn Busse beim Aussteigen verwendet werden, sollte eine erhöhte Menge von Fahrzeugen eingesetzt werden, um die physische Distanz der Passagiere zu gewährleisten.
Die Gepäckannahmeverordnungen des jeweiligen Ziellandes müssen berücksichtigt werden. Hierzu gibt es verschiedene Konzepte der jeweiligen Länder. Flughafenbetreiber sollten auch ankommende Fluggäste darüber informieren, dass ihnen nach der Abholung ihres Gepäcks empfohlen wird, das Ankunftsterminal so schnell wie möglich zu verlassen.
lti Amada Colossos Resort
Bei der Ankunft im lti Amada Colossos Resort wird deutlich, dass nach der Wiedereröffnung des Hotels zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden sind, um das Infektionsrisiko zu mindern. Die getroffenen Maßnahmen richten sich nach den Empfehlungen des Labors Kneißler, das für die DER Touristik – und auch für das dazugehörige lti Amada Colossos Resort – Hygienekonzepte mitentwickelt hat. Zur Anwendung kommen grundsätzlich die Richtlinien für die DER T ouristik Hotels & Resorts, die im Hinblick auf die EU-Leitlinien modifiziert wurden.
In der Lobby des lti Amada Colossos Resort checken unsere Kunden ein. Dabei gelten strikte Hygiene- und Abstandsregelungen. Es gibt einen Spuckschutz im Front-Office-Bereich, Mindestabstands-
markierungen und Desinfektions-
spender. Wartezeiten werden nach Möglichkeit vermieden. Falls sich dies nicht vermeiden lässt, gibt es für Gäste einen Wartebereich.
In der Lobby und/oder am Hoteleingang befinden sich Informationen zum Verhaltenskodex im Hotel sowie offizielle Broschüren zur grundlegenden Hygienepraxis und zu COVI D-19 in verschiedenen Sprachen.
Für das lti Amada Colossos Resort soll eine App entwickelt werden, die Hotelgästen alle nützlichen Infos zum Hotel bietet. Eine der Hauptfunktionen ist der Online-Check-In vor der Ankunft. Dies verhindert Warteschlangen an der Rezeption und beschleunigt den Check-In-Vorgang erheblich, da Kunden ihren Schlüssel bei der Ankunft automatisch versiegelt und desinfiziert in einem Umschlag erhalten. Selbstverständlich werden alle Kunden, die im Hotel buchen vor dem Check-in über das Herunterladen der App und den Online-Check-In informiert. Die App bietet überdies viele andere Funktionen, zum Beispiel die Buchung von Plätzen zum Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Alle Gästezimmer werden umfassend gereinigt und in der Fläche desinfiziert. Bei Reinigungsintervallen wird darauf geachtet, dass jeweils nach einer Zimmerreinigung das Putzmaterial desinfiziert wird. (Die öffentlichen WC-Anlagen haben ebenfalls die erforderlichen Desinfizierungsintervalle).
Das Hotel sorgt auch an den Pools für einen Mindestabstand unter den Gästen. Die Bademeister sind entsprechend instruiert. Die Zugänge zu Pools und Strand sind im lti Amada Colossos Resort so ausgelegt, dass Mindestabstände eingehalten werden können.