Page 39 - Reudnitzer-Reisen_Kreuzfahrten_2021
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Abschluss des 3. Pass-, Visa- & gesundheits- gemachten Angaben des Veranstalters vereinbarten und geänderten Reisepreises
Pauschalreisevertrages polizeiliche Formalitäten nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vere- (Differenz) werden ent sprechend der Zahl
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, 3.1. Der Veranstalter unterrichtet den inbarten Vorgaben des Reisenden, soweit der Reisenden errechnet, auf die Person
telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax Reisenden vor der Reiseanmeldung über nicht ausdrücklich anderes vereinbart umgerechnet und anteilig erhöht. Unter-
erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den allgemeine Pass- und Visumerfordernisse ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und richtet der Veranstalter den Reisenden
Formularen des Reiseveranstalters (Rei- einschließlich der ungefähren Fristen für Reisebestätigung enthalten sein (siehe durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc.
seanmeldung und Reisebestätigung) ein- die Erlangung von Visa sowie über gesund- oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisend- nicht klar und verständlich über die Preis-
schließlich sämtlicher Abreden, Neben- heitspolizeiliche Formalitäten des Bes- en, sofern nicht bereits in der Annahme des erhöhung, die Gründe und die Berechnung
abreden und Vorgaben des Reisenden timmungslands (einschließlich zwischen- Antrags (Reisebestätigung – siehe oben spätestens bis 20 Tage vor Reise beginn,
geschlossen werden. Bei Vertragsschluss zeitlich eingetretener Änderungen). Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, un- ist die Preis erhöhung nicht wirksam.
erhält der Reisende durch E-Mail, Fax 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht verzüglich nach Vertragsschluss eine vol- 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehal-
oder SMS etc. die Reisebestätigung, gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die lständige Reisebestätigung oder Abschrift tene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises,
die auch als Bestätigung des Vertrags Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu des Vertrags zur Verfügung zu stellen. kann der Veranstalter sie nicht einseitig,
dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB ent- schaffen und die erforderlichen Reiseunter- 5.4. Der Veranstalter hat über seine Bei- sondern nur unter den engen Voraussetzu-
spricht. Sind beide Teile bei Vertragss- lagen mitzuführen, sofern sich der Veran- standspflichten zu informieren und diese ngen des § 651g BGB vornehmen. Er kann
chluss anwesend oder wird der Vertrag stalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich dem Reisenden insofern eine entsprech-
außerhalb der Geschäftsräume des Ve- der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bes- der Reisende z.B. hinsichtlich der vere- ende Preis erhöhung anbieten und ver-
ranstalters geschlossen, so hat der Rei- cheinigungen etc. verpflichtet hat. inbarten Rückbeförderung oder anderen langen, dass der Reisende sie innerhalb
sende Anspruch auf eine Bestätigung des 3.3. Kann die Reise infolge fehlender Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei der vom Veranstalter be stimmten ange-
Vertrags in Papierform. persön licher Voraussetzungen nicht ange- vom Reisenden verschuldeten Umständen messenen Frist annimmt oder zurücktritt.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Rei- treten werden, so ist der Reisende hierfür kann der Veranstalter Ersatz angemessen- Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
sende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per verantwortlich, wenn dies allein auf sein er und tatsächlich entstandener Aufwend- 7.3. Der Reisende kann eine Senkung des
Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist ungen verlangen. Reise preises verlangen, wenn und soweit
Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Ab-
den Veranstalter bestätigt. Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) ent sprechend. rechtzeitig vor Reisebeginn die notwen- gaben oder Wechselkurse nach Vertragss-
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalt- digen Reiseunterlagen zu übermitteln chluss und vor Reisebeginn geändert haben
er, worauf der Reisende ausdrücklich 4. Zahlungen (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten und dies zu niedrigeren Kosten für den Ver-
hinzu weisen ist, lediglich verbindliche 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahl- etc.) und über nach Vertragsschluss einge- anstalter führt. Hat der Reisende mehr als
Reser vierungen vor. Danach soll der ungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisend- tretene Änderungen zu unterrichten (siehe den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt,
Reise vertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen en ist nach Abschluss des Vertrags nur bei auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). ist der Mehr betrag vom Reise veranstalter
werden. Bestehen eines wirksamen Kundengeld- 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach zu erstatten. Der Veranstalter darf von
1.4. Eine von der Reiseanmeldung absicherungsvertrags und Übermittlung Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm
abweichende oder nicht rechtzeitige des Sicherungsscheins zulässig. 7. geregelt. tatsächlich entstandenen Verwaltungsaus-
Reisebestätigung ist ein neuer Vertrags- 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages gaben abziehen. Er hat dem Reisenden
antrag, an den der Veranstalter 10 Tage sind 15 % des Reisepreises zu zahlen, 6. Unerhebliche und erhebliche auf dessen Verlangen nachzu weisen, in
gebunden ist und den der Reisende inner- soweit die Parteien keine abweichende Leistungsänderungen welcher Höhe Verwaltungsausgaben ent-
halb dieser Frist annehmen kann. ausdrück liche Vereinbarung treffen. 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reise- standen sind.
1.5. Buchungen im elektronischen 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung leistungen durch den Veranstalter sind ein-
Geschäftsverkehr richten sich nach den Er- frühestens drei Wochen vor Reisebeginn seitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie 8. Vertragsübertragung –
läuterungen auf unserer Internetseite und Zug um Zug gegen Aushändigung der vol- der Veranstalter gegenüber dem Reisenden Ersatzreisende
den dort abrufbaren Reisebedingungen. lständigen Reiseunterlagen, soweit für die z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papi- 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer
1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet Reise erforderlich und/oder vorgesehen erform klar, verständlich und in hervorge- angemessenen Frist, in jedem Fall bei
bietet der Reisende dem Veranstalter (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungs- hobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Zugang nicht später als sieben Tage vor
den Abschluss des Reisevertrags durch schein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Rechte des Reisenden bei Reisemängeln Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail,
Betätigung des Buttons „zahlungsp- Mindestteil nehmerzahl ist der Restbetrag bleiben hiervon unberührt. Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner
flichtig buchen“ verbindlich an. Dem zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
Kunden wird der Eingang seiner Bu- mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurück- nicht einseitig und nur unter den konkret- dem Pauschal reisevertrag eintritt.
chung (Reiseanmeldung) unverzüglich treten kann. en Voraussetzungen des § 651g BGB vor 8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt
auf elektronischem Weg bestätigt (nur 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen Reise beginn zulässig, über die der Veran- des Dritten widersprechen, wenn dieser
Eingangsbestätigung, keine Annahme). vor Reisebeginn verpflichten den Reisend- stalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht
Die Annahme erfolgt durch die Reise- en zur sofortigen Zahlung des gesamten SMS oder in Papierform zu unterrichten erfüllt.
bestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Reise preises Zug um Zug gegen Aushän- hat. Der Reisende kann zurücktreten oder 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,
Übrigen sind die Hinweise für Buchung digung der vollständigen Reiseunterlagen, die angebotene Vertragsänderung bzw. haften er und der Reisende dem Ver-
und Reisebestä tigung auf der Internet- soweit für die Reise erforderlich und/oder Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist anstalter als Gesamtschuldner für den
seite maßgeblich. vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder des Veranstalters annehmen. Ohne frist- Reisepreis und die durch den Eintritt des
Beförderungsschein). gemäße Erklärung des Reisenden gilt das Dritten ent stehenden Mehr kosten. Der
2. Vermittelte Leistungen 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Angebot des Veranstalters als angenom- Reiseveranstalter darf eine Erstattung von
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht men. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit
Prospekt, den Reiseunterlagen und in den leistet, kann der Reiseveranstalter nach anzuwenden. diese angemessen und ihm tatsächlich
sonstigen Erklärungen als vermittelt bez- Mahnung und angemessener Fristsetzung 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder entstanden sind.
eichneten zusätzlichen Nebenleistungen vom Vertrag zurücktreten und eine Rück- die Ersatzreise angenommen, so hat 8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden
(Besuch von Veranstaltungen etc.) sind trittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe der Reisende Anspruch auf Minderung nach zuweisen, in welcher Höhe durch
wir nicht Veranstalter, sondern lediglich unten) verlangen. (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatz- den Eintritt des Dritten Mehrkosten ent-
Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Ver- reise nicht mindestens gleichwertig ist. standen sind.
mittler haften wir insofern grundsätzlich 5. Leistungen und Pflichten Ergeben sich durch die Änderung für den
nur für die Vermittlung (einschließlich von 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderun- Veranstalter geringere Kosten, so sind dem 9. Rücktritt des Reisenden vor
uns zu vertretender Buchungsfehler nach gen vom Prospekt/Katalog vor, insbe- Reisenden die geringeren Kosten zu erstat- Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
§ 651x BGB), nicht jedoch für die ver- sondere Änderungen der Leistungsbes- ten (§ 651m Abs. 2 BGB). 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende
mittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, chreibung sowie der Preise. Er darf eine jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der
631 BGB). Unsere vertragliche Haftung konkrete Änderung der Prospekt- und Prei- 7. Preiserhöhung und Preissenkung Rücktritt sollte schriftlich oder in Text-
als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit sangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reisebeginn form (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem
nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhun- Veranstalter er folgen. Aus reichend ist der
Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten 5.2. Der Veranstalter hat Informations- gen bis 8 % des Reisepreises einseitig Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler.
aus dem Reisevermittlervertrag betroff- pflichten vor Reiseanmeldung, soweit nur bei Vorliegen der Gründe für die Er- Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts
en sind, eine zumutbare Möglichkeit zum dies für die vor gesehene Pauschalreise höhung aus sich unmittelbar ergebend- bei dem Veranstalter oder Vermittler.
Abschluss einer Versicherung besteht erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu en und nach Vertragsschluss erhöhten 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück
oder eine vereinbarte Beschaffenheit erfüllen (insbesondere über wesentliche Beförderungskosten (Treibstoff, andere oder tritt er die Reise nicht an, verliert
fehlt. Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- Energieträger), oder erhöhten Steuern der Reiseveranstalter den Anspruch auf
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn und Restzahlung, Mindestteil nehmerzahl, und sonstigen Abgaben (Touristenabga- den vereinbarten Reisepreis. Der Reise-
der Erbringung einer Pauschalreiseleis- Rücktrittsentschä digungen, Formblatt für ben, Hafen- oder Flughafengebühren), veranstalter kann jedoch eine angemess-
tung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel Pauschalreisen). oder geänderter für die Pauschalreise ene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff.
ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bes- geltenden Wechselkurse vornehmen. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen
maßgeblich. timmen sich nach den vor Reisebeginn Die hierauf beruhenden Änderungen des gilt Ziff. 9.6.
38 Ergänzende Informationen unter www.meissen-tourist.de