Page 39 - Reudnitzer-Reisen_Kreuzfahrten_2021
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



     1. Abschluss des            3. Pass-, Visa- & gesundheits-  gemachten  Angaben  des Veranstalters   vereinbarten und geänderten Reisepreises
     Pauschalreisevertrages      polizeiliche Formalitäten   nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vere-  (Differenz) werden ent  sprechend der Zahl
     1.1. Reiseanmeldungen können mündlich,   3.1. Der Veranstalter unterrichtet den   inbarten Vorgaben des Reisenden, soweit   der    Reisenden errechnet, auf die Person
       telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax     Reisenden vor der Reiseanmeldung über   nicht  ausdrücklich anderes  vereinbart   umgerechnet und anteilig erhöht. Unter-
       erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den   allgemeine  Pass- und  Visumerfordernisse   ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und   richtet der Veranstalter den Reisenden
     Formularen des Reiseveranstalters (Rei-  einschließlich der ungefähren Fristen für     Reisebestätigung  enthalten  sein (siehe   durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc.
     seanmeldung und Reisebestätigung) ein-  die Erlangung von Visa sowie über gesund-  oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisend-  nicht klar und verständlich über die Preis-
     schließlich sämtlicher Abreden, Neben-  heitspolizeiliche Formalitäten des Bes-  en, sofern nicht bereits in der Annahme des   erhöhung, die Gründe und die Berechnung
     abreden und Vorgaben des Reisenden   timmungslands (einschließlich zwischen-  Antrags (Reisebestätigung – siehe oben   spätestens  bis  20  Tage  vor Reise  beginn,
     geschlossen werden. Bei Vertragsschluss   zeitlich eingetretener Änderungen).  Ziff. 1.) bei Vertragsschluss   enthalten, un-  ist die Preis  erhöhung nicht wirksam.
     erhält der Reisende durch E-Mail, Fax   3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht   verzüglich nach Vertragsschluss eine vol-  7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehal-
     oder SMS etc. die Reisebestätigung,   gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die   lständige  Reisebestätigung oder Abschrift   tene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises,
     die  auch als  Bestätigung  des Vertrags   Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu   des Vertrags zur Verfügung zu stellen.   kann  der    Veranstalter  sie nicht  einseitig,
     dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB ent-  schaffen und die erforderlichen Reiseunter-  5.4. Der Veranstalter hat über seine Bei-  sondern nur unter den engen Voraussetzu-
     spricht. Sind beide Teile bei Vertragss-  lagen mitzuführen, sofern sich der Veran-  standspflichten zu informieren und diese   ngen des § 651g BGB vornehmen. Er kann
     chluss anwesend oder wird der Vertrag   stalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung   nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich   dem Reisenden insofern eine entsprech-
     außerhalb der Geschäftsräume des Ve-  der Visa oder   Reiseunterlagen bzw. Bes-  der Reisende z.B. hinsichtlich der vere-  ende Preis  erhöhung anbieten und ver-
     ranstalters geschlossen, so hat der Rei-  cheinigungen etc. verpflichtet hat.  inbarten  Rückbeförderung oder  anderen   langen,  dass  der  Reisende  sie  innerhalb
     sende Anspruch auf eine  Bestätigung des   3.3. Kann die Reise infolge fehlender   Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei   der vom Veranstalter be  stimmten ange-
       Vertrags in Papierform.   persön licher Voraussetzungen nicht ange-  vom Reisenden verschuldeten Umständen   messenen Frist annimmt oder   zurücktritt.
     1.2. An die Reiseanmeldung ist der Rei-  treten werden, so ist der Reisende hierfür   kann der Veranstalter Ersatz angemessen-  Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
     sende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per   verantwortlich, wenn dies allein auf sein   er und tatsächlich entstandener Aufwend-  7.3. Der Reisende kann eine Senkung des
     Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden.   schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist   ungen verlangen.  Reise  preises verlangen, wenn und soweit
     Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch   (z.B.  ungültiges Visum, fehlende Impfung).   5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden   sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Ab-
     den Veranstalter bestätigt.   Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) ent sprechend.  rechtzeitig vor Reisebeginn die notwen-  gaben oder Wechselkurse nach Vertragss-
     1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalt-                  digen  Reiseunterlagen zu übermitteln   chluss und vor Reisebeginn geändert haben
     er, worauf der Reisende ausdrücklich   4. Zahlungen     (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten   und dies zu niedrigeren Kosten für den Ver-
     hinzu weisen ist, lediglich verbindliche   4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahl-  etc.) und über nach Vertragsschluss einge-  anstalter führt. Hat der Reisende mehr als
     Reser vierungen vor. Danach soll der   ungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisend-  tretene Änderungen zu unterrichten (siehe   den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt,
     Reise vertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen   en ist nach Abschluss des Vertrags nur bei   auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).  ist der Mehr  betrag vom Reise  veranstalter
     werden.                     Bestehen eines wirksamen Kundengeld-  5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach   zu erstatten. Der Veranstalter darf von
     1.4. Eine von der Reiseanmeldung   absicherungsvertrags und Übermittlung   Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff.   dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm
     abweichende oder nicht rechtzeitige   des Sicherungsscheins   zulässig.   7. geregelt.   tatsächlich entstandenen Verwaltungsaus-
       Reisebestätigung  ist  ein  neuer  Vertrags-  4.2. Nach Abschluss des    Reisevertrages   gaben abziehen. Er hat dem Reisenden
     antrag, an den der Veranstalter 10 Tage   sind 15 % des Reisepreises zu zahlen,   6. Unerhebliche und erhebliche   auf dessen Verlangen nachzu  weisen, in
     gebunden ist und den der Reisende inner-  soweit die Parteien keine abweichende     Leistungsänderungen    welcher Höhe Verwaltungsausgaben ent-
     halb dieser Frist annehmen kann.  ausdrück  liche Vereinbarung treffen.  6.1. Unerhebliche Änderungen der Reise-  standen sind.
     1.5.  Buchungen  im  elektronischen  4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung   leistungen durch den Veranstalter sind ein-
     Geschäftsverkehr richten sich nach den Er-  frühestens drei Wochen vor Reisebeginn   seitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie   8. Vertragsübertragung –
     läuterungen auf unserer Internetseite und   Zug um Zug gegen Aushändigung der vol-  der Veranstalter gegenüber dem Reisenden   Ersatzreisende
     den dort abrufbaren Reisebedingungen.  lständigen Reiseunterlagen, soweit für die   z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papi-  8.1. Der Reisende kann innerhalb einer
     1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet   Reise erforderlich und/oder vorgesehen   erform klar, verständlich und in hervorge-  angemessenen Frist, in jedem Fall bei
     bietet der Reisende dem Veranstalter   (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungs-  hobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die   Zugang nicht später als sieben Tage vor
     den Abschluss des Reisevertrags durch   schein), zu zahlen. Für Reisen mit einer   Rechte des Reisenden bei Reisemängeln   Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail,
     Betätigung  des Buttons  „zahlungsp-  Mindestteil  nehmerzahl ist der Restbetrag   bleiben hiervon unberührt.  Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner
     flichtig    buchen“ verbindlich an. Dem   zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht   6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind   ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
     Kunden wird  der  Eingang seiner  Bu-  mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurück-  nicht einseitig und nur unter den konkret-  dem Pauschal  reisevertrag eintritt.
     chung    (Reiseanmeldung) unverzüglich   treten kann.   en Voraussetzungen des § 651g BGB vor   8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt
     auf elektronischem Weg bestätigt (nur   4.4. Vertragsabschlüsse zwei  Wochen   Reise  beginn zulässig, über die der Veran-  des    Dritten widersprechen, wenn dieser
     Eingangsbestätigung, keine Annahme).   vor   Reisebeginn verpflichten den Reisend-  stalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax,   die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht
     Die  Annahme erfolgt  durch die Reise-  en zur sofortigen Zahlung des gesamten   SMS oder in Papierform zu unterrichten   erfüllt.
     bestätigung  innerhalb von 3  Tagen. Im   Reise  preises Zug um Zug gegen Aushän-  hat. Der Reisende kann zurücktreten oder   8.3.  Tritt  ein  Dritter  in  den  Vertrag  ein,
     Übrigen sind die Hinweise für Buchung   digung der vollständigen Reiseunterlagen,   die angebotene Vertragsänderung  bzw.   haften er und der Reisende dem Ver-
     und Reisebestä  tigung auf der Internet-  soweit für die Reise erforderlich und/oder     Ersatzreise  innerhalb der Annahmefrist   anstalter als Gesamtschuldner für den
     seite maßgeblich.           vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder   des Veranstalters annehmen. Ohne frist-  Reisepreis und die durch den Eintritt des
                                   Beförderungsschein).      gemäße Erklärung des Reisenden gilt das   Dritten  ent stehenden Mehr kosten.  Der
     2. Vermittelte Leistungen   4.5.  Sofern  der  Reisende  die  fälligen   Angebot des Veranstalters als angenom-  Reiseveranstalter darf eine Erstattung von
     2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im   Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht   men. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB   Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit
     Prospekt, den Reiseunterlagen und in den   leistet, kann der Reiseveranstalter nach   anzuwenden.  diese angemessen und ihm tatsächlich
     sonstigen Erklärungen als vermittelt bez-  Mahnung und angemessener Fristsetzung   6.3. Wird die erhebliche Änderung oder   entstanden sind.
     eichneten zusätzlichen Nebenleistungen   vom Vertrag zurücktreten und eine Rück-  die Ersatzreise  angenommen, so hat   8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden
     (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind   trittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe   der    Reisende Anspruch auf Minderung   nach  zuweisen, in welcher Höhe durch
     wir nicht Veranstalter, sondern lediglich   unten) verlangen.  (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatz-  den Eintritt des Dritten Mehrkosten ent-
     Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Ver-                reise  nicht  mindestens  gleichwertig  ist.   standen sind.
     mittler haften wir insofern grundsätzlich   5. Leistungen und Pflichten  Ergeben sich durch die Änderung für den
     nur für die Vermittlung (einschließlich von   5.1. Der Veranstalter behält sich Änderun-    Veranstalter geringere Kosten, so sind dem   9. Rücktritt des Reisenden vor
     uns zu vertretender   Buchungsfehler nach   gen vom Prospekt/Katalog vor, insbe-    Reisenden die geringeren Kosten zu erstat-    Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
     § 651x BGB), nicht jedoch für die ver-  sondere Änderungen der Leistungsbes-  ten (§ 651m Abs. 2 BGB).  9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende
     mittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675,   chreibung sowie der Preise. Er darf eine   jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der
     631 BGB). Unsere vertragliche Haftung   konkrete Änderung der Prospekt- und Prei-  7. Preiserhöhung und Preissenkung    Rücktritt sollte schriftlich oder in Text-
     als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit   sangaben erklären, wenn er den Reisenden   vor Reisebeginn  form (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem
     nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe   vor Reiseanmeldung hierüber informiert.  7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhun-  Veranstalter er  folgen. Aus  reichend ist der
     Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten   5.2. Der Veranstalter hat Informations-  gen bis 8 % des Reisepreises einseitig   Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler.
     aus dem Reisevermittlervertrag betroff-  pflichten vor Reiseanmeldung, soweit   nur  bei  Vorliegen  der  Gründe  für  die  Er-  Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts
     en sind, eine zumutbare Möglichkeit zum   dies für die vor  gesehene Pauschalreise   höhung aus sich unmittelbar ergebend-  bei dem Veranstalter oder Vermittler.
       Abschluss einer Versicherung besteht   erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu   en und nach Vertragsschluss    erhöhten   9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück
     oder eine vereinbarte Beschaffenheit   erfüllen  (insbesondere  über  wesentliche     Beförderungskosten (Treibstoff, andere   oder tritt er die Reise nicht an, verliert
       fehlt.                    Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An-   Energieträger),  oder erhöhten  Steuern   der Reiseveranstalter den Anspruch auf
     2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn   und Restzahlung, Mindestteil  nehmerzahl,   und sonstigen Abgaben (Touristenabga-  den vereinbarten   Reisepreis. Der Reise-
     der  Erbringung  einer Pauschalreiseleis-  Rücktrittsentschä  digungen, Formblatt für   ben, Hafen-  oder  Flughafengebühren),   veranstalter kann jedoch eine angemess-
     tung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel   Pauschalreisen).  oder geänderter für die Pauschalreise   ene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff.
     ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1.   5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bes-  geltenden  Wechselkurse  vornehmen.  9.3. verlangen. Bei den sonstigen   Reisen
     maßgeblich.                 timmen sich nach den vor Reisebeginn   Die hierauf beruhenden Änderungen des   gilt Ziff. 9.6.
     38 Ergänzende Informationen unter www.meissen-tourist.de
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