Page 40 - Reudnitzer-Reisen_Kreuzfahrten_2021
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9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei:  Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen   den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rück-  16. Haftungsbeschränkung
                                   sowie dessen bestimmt, was der Reise-  erstattung des Reisepreises verpflichtet   16.1.  Die vertragliche  Haftung  des  Ver-
       Bus-, PKW- und Bahnreisen   veranstalter durch anderweitige Verwend-  und hat insofern   unverzüglich, auf jeden   anstalters für Schäden, die nicht Körper-
       bis 30 Tage vor Reisebeginn   15 %  ung der  Reiseleistungen erwerben kann.   Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem   schäden sind, ist auf den dreifachen Reise-
       ab 29 Tage vor Reisebeginn   20 %                       Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.  preis beschränkt, soweit ein Schaden des
       ab 21 Tage vor Reisebeginn   35 %  11. Reiseabbruch                                Reisenden weder vorsätzlich noch grob
       ab 13 Tage vor Reisebeginn   60 %  Wird die Reise nach Reisebeginn infolge   15. Reisemängel, Rechte und   fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit
       am Tag des Reisebeginns   85 %  eines Umstandes abgebrochen oder wird     Obliegenheiten des Reisenden  der Veranstalter für einen dem Reisenden
                                   eine Leistung aus einem Grund nicht in   15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden   entstehenden Schaden allein wegen eines
       Flugreisen                  Anspruch genommen, der in der Sphäre   Der Reisende hat dem Veranstalter einen   Verschuldens eines Leistungsträgers ver-
       bis 30 Tage vor Reisebeginn   20 %  des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat   Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.   antwortlich ist.
       ab 29 Tage vor Reisebeginn   30 %  der Veranstalter bei den Leistungsträgern   Wenn der Veranstalter wegen der schuld-  16.2. Gelten für eine von einem Leistung-
       ab 21 Tage vor Reisebeginn   40 %  die Erstattung ersparter Aufwendungen   haften  Unterlassung der Anzeige durch den   sträger zu erbringende Reiseleistung inter-
       ab 14 Tage vor Reisebeginn   55 %    sowie erzielter  Erlöse für die nicht  in     Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte,   nationale Übereinkommen oder auf diesen
       ab 7 Tage vor Reisebeginn   85 %  Anspruch  genommenen Leistungen  zu   kann der Reisende keine Minderung nach   beruhende gesetzliche Bestimmungen,
                                   erreichen, sofern es sich nicht um völlig   § 651m BGB oder Schadensersatz nach    nach denen ein Anspruch auf Schadenser-
       See- und Flusskreuzfahrten  unerhebliche Leistungen handelt oder ge-  § 651n BGB verlangen.   satz nur unter bestimmten Voraussetzungen
       bis 90 Tage vor Reisebeginn   20 %  setzliche oder behördliche Bestimmungen   15.2. Adressat der Mängelanzeige   oder Beschränkungen geltend gemacht
       ab 89 Tage vor Reisebeginn   30 %  dem entgegenstehen.  Reisemängel sind während der Reise bei   werden kann, so kann sich der Veranstalter
       ab 49 Tage vor Reisebeginn   40 %                       der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Rei-  gegenüber dem Reisenden auf diese Übere-
       ab 30 Tage vor Reisebeginn   60 %  12. Kündigung bei schwerer    seleitung oder ein Vertreter des Veranstalt-  inkommen und die darauf beruhenden ge-
       ab 15 Tag vor Reisebeginn   80 %  Störung durch den Reisenden –   ers nicht vorhanden oder nicht vereinbart,   setzlichen Bestimmungen berufen.
       bei Stornierung am Anreisetag/   Mitwirkungs pflichten  sind   Reisemängel, sofern eine schnelle   16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von
       Nichtanreise          90 %  12.1. Der Veranstalter kann den Reisever-  Verbindung möglich ist, direkt beim Ve-  Entschädigungen) wird verwiesen.
                                   trag fristlos kündigen, wenn der Reisende   ranstalter oder der in der Reisebestäti-
       Tagesreisen                 trotz Abmahnung erheblich weiter stört,   gung angeführten Kontaktstelle oder dem   17. Ausschlussfrist und Verjährung
       bis 14 Tage vor Reisebeginn   5 EUR  so dass seine weitere Teilnahme für den   Reisevermittler   anzuzeigen  (E-Mail,  Fax,   17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3
       ab 13 Tage vor Reisebeginn   50 %  Veranstalter und/oder die Reisenden nicht   Telefonnummern ergeben sich aus der   Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem
       am Tag des Reisebeginns   85 %  mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend     Reisebestätigung).   Veranstalter oder dem Reisevermittler, der
                                   auch, wenn der Reisende sich nicht an sa-  15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe   die Buchung vorgenommen hat, geltend zu
       9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der   chlich begründete Hinweise hält. Dem Ver-  Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der   machen.
         Nachweis gestattet, dass der Anspruch   anstalter steht in diesem Fall der Reisepreis   Veranstalter hat darauf den Reisemangel   17.2.  Die  Ansprüche  des  Reisenden  –
       auf Entschädigung  nicht entstanden oder   weiter zu, soweit sich nicht ersparte Auf-  zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlan-  ausgenommen Körperschäden – nach
       die Entschädigung wesentlich niedriger als   wendungen und Vorteile aus einer ander-  gens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt   § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung,
       die angeführte Pauschale sei.  weitigen Verwertung der Reiseleistung(en)   Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veran-  Minderung, Schadensersatz)  verjähren  in
       9.5. Bei Reisen, die nicht  unter Ziff.   ergeben. Schadensersatzansprüche des   stalter nicht innerhalb der vom Reisenden   zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt
       9.3.    fallen, bestimmt sich die Höhe der   Veranstalters bleiben insofern unberührt.  gesetzten  angemessenen Frist  abhilft,   mit dem Tage, an dem die Pauschalreise
       Entschädigung nach dem Reisepreis ab-  12.2. Der Reisende soll die ihm zumut-  kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen   dem Vertrag nach enden sollte.
       züglich des Werts der vom Reiseveran-  baren Schritte (z.B. Information des Ver-  und Ersatz der erforderlichen Aufwendun-
       stalter ersparten Aufwendungen sowie   anstalters) unternehmen, um drohende   gen ver langen. Wird die Abhilfe verweigert   18. Datenschutz
       abzüglich  dessen,  was  er  durch  ander-  ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden   oder ist sie sofort notwendig, bedarf  es   Die Erhebung und Verarbeitung aller per-
       weitige  Verwendung  der Reiseleistungen   oder gering zu halten.  keiner Frist. Der Veranstalter kann die Ab-  sonenbezogenen Daten erfolgen nach
       erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf              hilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich   den geltenden gesetzlichen Datenschutz-
       Verlangen des Reisenden die Höhe der   13. Nichterreichen der   ist oder unter Berücksichtigung des Aus-  bestimmungen. Es werden nur solche
       Entschädigung zu   begründen.    Mindestteilnehmerzahl  maßes des  Reisemangels und des Werts   persönlichen Daten erhoben, verarbeitet
       9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist   13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden   der betroffenen Reiseleistung mit unver-  und an Partner weitergeleitet, die zur Ab-
       der Veranstalter zur Rückerstattung des   vor Reiseanmeldung und in der Reise-  hältnismäßigen Kosten verbunden ist. In   wicklung  der  Reise  notwendig  sind. Die
       Reisepreises  verpflichtet. Die Rückerstat-  bestätigung über Mindestteilnehmerzahl   diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5   ausführliche Datenschutzerklärung finden
       tung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber   und Frist zu  informieren.  BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den   Sie unter www.meissen-tourist.de.
       innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der   13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebe-  Reisenden  über Ersatzleistungen,  Rück-
       Rücktrittserklärung, zu erfolgen.  ginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich   beförderung etc. und Folgen konkret zu   19. Hinweis zur Plattform der
       9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann   für die Pauschalreise weniger Personen als   informieren und seine Beistandspflichten     Europäischen Kommission zur
       der Reiseveranstalter vor Reisebeginn   die im Vertrag angegebene Mindestteilne-  zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).     Online-Streitbeilegung
       keine Entschädigung verlangen, wenn   hmerzahl angemeldet haben.  15.4. Minderung   19.1. Meissen-Tourist GmbH nimmt nicht
       am    Bestimmungsort oder in dessen   13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff.   Für die Dauer des Reisemangels mindert   an einem Streitbeilegungsverfahren vor
       unmittel barer  Nähe  unvermeidbare,  13.1. nicht erreicht und will der  Veranstalter   sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf   einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
       außergewöhnliche Umstände auftreten,   zurücktreten, hat der Veranstalter den   Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen.   19.2.  Online-Streitbeilegungsplattform:
       die die Durchführung der Pauschalreise     Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimm-  15.5. Kündigung   Die Europäische Kommission stellt un-
       oder die Beförderung von Personen an den   ten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei   Wird die Pauschalreise durch den Reise-  ter  http://ec.europa.eu/consumers/odr/
       Bestimmungsort erheblich beeinträchti-  einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen   mangel erheblich beeinträchtigt, kann der   eine Plattform zur Online-Beilegung ver-
       gen. Umstände sind unver  meidbar und   20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis   Reisende  den  Vertrag  nach  Ablauf  einer   braucherrechtlicher  Streitigkeiten für Ver-
       außergewöhn  lich i.S. dieses Untertitels,   höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei  einer   von ihm zu setzenden angemessenen Frist   tragsabschlüsse über die Internetseite des
       wenn sie nicht der Kontrolle der Partei   Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48   kündigen. Verweigert der Veranstalter die   Veranstalters oder  mittels E-Mail bereit.
       unterliegen, die sich hierauf beruft und   Stunden – jeweils vor Reisebeginn.  Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann
       sich ihre Folgen auch dann nicht hätten   13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Ver-  der Reisende ohne Fristsetzung kündigen.   Reiseveranstalter:
       vermeiden  lassen,  wenn  alle  zumutbaren   trag zurück, verliert  er den Anspruch auf   Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus   Meissen-Tourist GmbH
       Vorkehrungen getroffen worden wären.  den vereinbarten Reisepreis.  § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.  Elbstraße 18 (Altes Sägewerk)
                                   13.5. Der Veranstalter ist infolge des   15.6. Schadensersatz  01662 Meissen
       10. Umbuchungen und Änderungen     Rücktritts zur Rückerstattung des Reise-  Der Reisende kann unbeschadet der   Tel. 03521-4599-0 · Fax. 03521-4599-10
        auf Verlangen des Reisenden  preises ver pflichtet und hat die Rücker-  Minderung oder der Kündigung Schadens-  eMail: info@meissen-tourist.de
       10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertrags-  stattung un verzüglich, auf jeden Fall aber   ersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei   Internet: www.meissen-tourist.de
       schluss kein Anspruch des Reisenden auf   innerhalb von 14 Tagen nach dem Rück-  Schadensersatzpflicht  hat der Veranstalt-  Kontaktadresse für Beistand
       Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter   tritt, zu leisten.  er den Schadensersatz unverzüglich zu   und Mängelanzeige:
       kann jedoch, soweit für ihn möglich, zuläs-             leisten. 15.7. Anrechnung von Entschädi-  Meissen-Tourist GmbH
       sig und zumutbar, Wünsche des Reisenden   14. Rücktritt des Veranstalters bei   gungen  Elbstraße 18 (Altes Sägewerk)
       berücksichtigen.            unvermeidbaren, außergewöhnlichen   Hat der Reisende aufgrund desselben Er-  01662 Meissen
       10.2. Verlangt der Reisende nach Vertrags-  Umständen   eignisses gegen den Veranstalter Anspruch   Tel. 03521-4599-0 · Fax. 03521-4599-10
       schluss Änderungen oder Umbuchungen,   14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebe-  auf Schadensersatz oder auf Erstattung   eMail: info@meissen-tourist.de
       so kann der Veranstalter bei Umbuchungen   ginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er   eines infolge einer Minderung zu viel gezahl-
       etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert   aufgrund unvermeidbarer, außergewöh-  ten  Betrages,  so  muss  sich  der  Reisende   Kundengeldabsicherer:
       30 EURO verlangen, soweit er nicht nach   nlicher  Umstände  an  der  Erfüllung  des   den Betrag anrechnen lassen, den er auf-  Touristik-Versicherungs-Service GmbH
         entsprechender ausdrücklicher Information   Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt   grund desselben Ereignisses als Entschädi-  Borsteler Chaussee 51
       des Reisenden ein höheres Bearbeitungs-  unverzüglich nach Kenntnis vom Rück-  gung oder als Erstattung  nach  Maßgabe   22453 Hamburg
       entgelt oder eine höhere Entschädigung   trittsgrund erklärt.  internationaler Übereinkünfte oder von auf   Telefon: 040-2442880
       nachweist, deren Höhe sich nach dem   14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1.   solchen beruhenden gesetzlichen Vorschrif-  E-Mail: service@tourvers.de
       Reise  preis unter Abzug des Werts der vom   verliert der Veranstalter den Anspruch auf   ten nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.   Stand: Juli 2020
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