Page 40 - Reudnitzer-Reisen_Kreuzfahrten_2021
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9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei: Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rück- 16. Haftungsbeschränkung
sowie dessen bestimmt, was der Reise- erstattung des Reisepreises verpflichtet 16.1. Die vertragliche Haftung des Ver-
Bus-, PKW- und Bahnreisen veranstalter durch anderweitige Verwend- und hat insofern unverzüglich, auf jeden anstalters für Schäden, die nicht Körper-
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % ung der Reiseleistungen erwerben kann. Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem schäden sind, ist auf den dreifachen Reise-
ab 29 Tage vor Reisebeginn 20 % Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. preis beschränkt, soweit ein Schaden des
ab 21 Tage vor Reisebeginn 35 % 11. Reiseabbruch Reisenden weder vorsätzlich noch grob
ab 13 Tage vor Reisebeginn 60 % Wird die Reise nach Reisebeginn infolge 15. Reisemängel, Rechte und fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit
am Tag des Reisebeginns 85 % eines Umstandes abgebrochen oder wird Obliegenheiten des Reisenden der Veranstalter für einen dem Reisenden
eine Leistung aus einem Grund nicht in 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Flugreisen Anspruch genommen, der in der Sphäre Der Reisende hat dem Veranstalter einen Verschuldens eines Leistungsträgers ver-
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. antwortlich ist.
ab 29 Tage vor Reisebeginn 30 % der Veranstalter bei den Leistungsträgern Wenn der Veranstalter wegen der schuld- 16.2. Gelten für eine von einem Leistung-
ab 21 Tage vor Reisebeginn 40 % die Erstattung ersparter Aufwendungen haften Unterlassung der Anzeige durch den sträger zu erbringende Reiseleistung inter-
ab 14 Tage vor Reisebeginn 55 % sowie erzielter Erlöse für die nicht in Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, nationale Übereinkommen oder auf diesen
ab 7 Tage vor Reisebeginn 85 % Anspruch genommenen Leistungen zu kann der Reisende keine Minderung nach beruhende gesetzliche Bestimmungen,
erreichen, sofern es sich nicht um völlig § 651m BGB oder Schadensersatz nach nach denen ein Anspruch auf Schadenser-
See- und Flusskreuzfahrten unerhebliche Leistungen handelt oder ge- § 651n BGB verlangen. satz nur unter bestimmten Voraussetzungen
bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % setzliche oder behördliche Bestimmungen 15.2. Adressat der Mängelanzeige oder Beschränkungen geltend gemacht
ab 89 Tage vor Reisebeginn 30 % dem entgegenstehen. Reisemängel sind während der Reise bei werden kann, so kann sich der Veranstalter
ab 49 Tage vor Reisebeginn 40 % der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Rei- gegenüber dem Reisenden auf diese Übere-
ab 30 Tage vor Reisebeginn 60 % 12. Kündigung bei schwerer seleitung oder ein Vertreter des Veranstalt- inkommen und die darauf beruhenden ge-
ab 15 Tag vor Reisebeginn 80 % Störung durch den Reisenden – ers nicht vorhanden oder nicht vereinbart, setzlichen Bestimmungen berufen.
bei Stornierung am Anreisetag/ Mitwirkungs pflichten sind Reisemängel, sofern eine schnelle 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von
Nichtanreise 90 % 12.1. Der Veranstalter kann den Reisever- Verbindung möglich ist, direkt beim Ve- Entschädigungen) wird verwiesen.
trag fristlos kündigen, wenn der Reisende ranstalter oder der in der Reisebestäti-
Tagesreisen trotz Abmahnung erheblich weiter stört, gung angeführten Kontaktstelle oder dem 17. Ausschlussfrist und Verjährung
bis 14 Tage vor Reisebeginn 5 EUR so dass seine weitere Teilnahme für den Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3
ab 13 Tage vor Reisebeginn 50 % Veranstalter und/oder die Reisenden nicht Telefonnummern ergeben sich aus der Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem
am Tag des Reisebeginns 85 % mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend Reisebestätigung). Veranstalter oder dem Reisevermittler, der
auch, wenn der Reisende sich nicht an sa- 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe die Buchung vorgenommen hat, geltend zu
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der chlich begründete Hinweise hält. Dem Ver- Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der machen.
Nachweis gestattet, dass der Anspruch anstalter steht in diesem Fall der Reisepreis Veranstalter hat darauf den Reisemangel 17.2. Die Ansprüche des Reisenden –
auf Entschädigung nicht entstanden oder weiter zu, soweit sich nicht ersparte Auf- zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlan- ausgenommen Körperschäden – nach
die Entschädigung wesentlich niedriger als wendungen und Vorteile aus einer ander- gens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung,
die angeführte Pauschale sei. weitigen Verwertung der Reiseleistung(en) Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veran- Minderung, Schadensersatz) verjähren in
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. ergeben. Schadensersatzansprüche des stalter nicht innerhalb der vom Reisenden zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt
9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Veranstalters bleiben insofern unberührt. gesetzten angemessenen Frist abhilft, mit dem Tage, an dem die Pauschalreise
Entschädigung nach dem Reisepreis ab- 12.2. Der Reisende soll die ihm zumut- kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen dem Vertrag nach enden sollte.
züglich des Werts der vom Reiseveran- baren Schritte (z.B. Information des Ver- und Ersatz der erforderlichen Aufwendun-
stalter ersparten Aufwendungen sowie anstalters) unternehmen, um drohende gen ver langen. Wird die Abhilfe verweigert 18. Datenschutz
abzüglich dessen, was er durch ander- ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder ist sie sofort notwendig, bedarf es Die Erhebung und Verarbeitung aller per-
weitige Verwendung der Reiseleistungen oder gering zu halten. keiner Frist. Der Veranstalter kann die Ab- sonenbezogenen Daten erfolgen nach
erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf hilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich den geltenden gesetzlichen Datenschutz-
Verlangen des Reisenden die Höhe der 13. Nichterreichen der ist oder unter Berücksichtigung des Aus- bestimmungen. Es werden nur solche
Entschädigung zu begründen. Mindestteilnehmerzahl maßes des Reisemangels und des Werts persönlichen Daten erhoben, verarbeitet
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist 13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden der betroffenen Reiseleistung mit unver- und an Partner weitergeleitet, die zur Ab-
der Veranstalter zur Rückerstattung des vor Reiseanmeldung und in der Reise- hältnismäßigen Kosten verbunden ist. In wicklung der Reise notwendig sind. Die
Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstat- bestätigung über Mindestteilnehmerzahl diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 ausführliche Datenschutzerklärung finden
tung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber und Frist zu informieren. BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Sie unter www.meissen-tourist.de.
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der 13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebe- Reisenden über Ersatzleistungen, Rück-
Rücktrittserklärung, zu erfolgen. ginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich beförderung etc. und Folgen konkret zu 19. Hinweis zur Plattform der
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann für die Pauschalreise weniger Personen als informieren und seine Beistandspflichten Europäischen Kommission zur
der Reiseveranstalter vor Reisebeginn die im Vertrag angegebene Mindestteilne- zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). Online-Streitbeilegung
keine Entschädigung verlangen, wenn hmerzahl angemeldet haben. 15.4. Minderung 19.1. Meissen-Tourist GmbH nimmt nicht
am Bestimmungsort oder in dessen 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. Für die Dauer des Reisemangels mindert an einem Streitbeilegungsverfahren vor
unmittel barer Nähe unvermeidbare, 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
außergewöhnliche Umstände auftreten, zurücktreten, hat der Veranstalter den Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen. 19.2. Online-Streitbeilegungsplattform:
die die Durchführung der Pauschalreise Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimm- 15.5. Kündigung Die Europäische Kommission stellt un-
oder die Beförderung von Personen an den ten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei Wird die Pauschalreise durch den Reise- ter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Bestimmungsort erheblich beeinträchti- einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen mangel erheblich beeinträchtigt, kann der eine Plattform zur Online-Beilegung ver-
gen. Umstände sind unver meidbar und 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis Reisende den Vertrag nach Ablauf einer braucherrechtlicher Streitigkeiten für Ver-
außergewöhn lich i.S. dieses Untertitels, höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist tragsabschlüsse über die Internetseite des
wenn sie nicht der Kontrolle der Partei Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 kündigen. Verweigert der Veranstalter die Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.
unterliegen, die sich hierauf beruft und Stunden – jeweils vor Reisebeginn. Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann
sich ihre Folgen auch dann nicht hätten 13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Ver- der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Reiseveranstalter:
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren trag zurück, verliert er den Anspruch auf Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus Meissen-Tourist GmbH
Vorkehrungen getroffen worden wären. den vereinbarten Reisepreis. § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. Elbstraße 18 (Altes Sägewerk)
13.5. Der Veranstalter ist infolge des 15.6. Schadensersatz 01662 Meissen
10. Umbuchungen und Änderungen Rücktritts zur Rückerstattung des Reise- Der Reisende kann unbeschadet der Tel. 03521-4599-0 · Fax. 03521-4599-10
auf Verlangen des Reisenden preises ver pflichtet und hat die Rücker- Minderung oder der Kündigung Schadens- eMail: info@meissen-tourist.de
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertrags- stattung un verzüglich, auf jeden Fall aber ersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Internet: www.meissen-tourist.de
schluss kein Anspruch des Reisenden auf innerhalb von 14 Tagen nach dem Rück- Schadensersatzpflicht hat der Veranstalt- Kontaktadresse für Beistand
Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter tritt, zu leisten. er den Schadensersatz unverzüglich zu und Mängelanzeige:
kann jedoch, soweit für ihn möglich, zuläs- leisten. 15.7. Anrechnung von Entschädi- Meissen-Tourist GmbH
sig und zumutbar, Wünsche des Reisenden 14. Rücktritt des Veranstalters bei gungen Elbstraße 18 (Altes Sägewerk)
berücksichtigen. unvermeidbaren, außergewöhnlichen Hat der Reisende aufgrund desselben Er- 01662 Meissen
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertrags- Umständen eignisses gegen den Veranstalter Anspruch Tel. 03521-4599-0 · Fax. 03521-4599-10
schluss Änderungen oder Umbuchungen, 14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebe- auf Schadensersatz oder auf Erstattung eMail: info@meissen-tourist.de
so kann der Veranstalter bei Umbuchungen ginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er eines infolge einer Minderung zu viel gezahl-
etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert aufgrund unvermeidbarer, außergewöh- ten Betrages, so muss sich der Reisende Kundengeldabsicherer:
30 EURO verlangen, soweit er nicht nach nlicher Umstände an der Erfüllung des den Betrag anrechnen lassen, den er auf- Touristik-Versicherungs-Service GmbH
entsprechender ausdrücklicher Information Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt grund desselben Ereignisses als Entschädi- Borsteler Chaussee 51
des Reisenden ein höheres Bearbeitungs- unverzüglich nach Kenntnis vom Rück- gung oder als Erstattung nach Maßgabe 22453 Hamburg
entgelt oder eine höhere Entschädigung trittsgrund erklärt. internationaler Übereinkünfte oder von auf Telefon: 040-2442880
nachweist, deren Höhe sich nach dem 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. solchen beruhenden gesetzlichen Vorschrif- E-Mail: service@tourvers.de
Reise preis unter Abzug des Werts der vom verliert der Veranstalter den Anspruch auf ten nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. Stand: Juli 2020